(1) Für die unterrichtsfreien Stunden gibt es die Aula und den Pausenhof. Alle Auto- und Fahrradparkplätze sind dafür nicht vorgesehen. Während der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler ab Klasse 6 nach schriftlicher Genehmigung durch die Eltern das Schulgelände mit Berechtigungsausweis verlassen. Die Bestimmungen für die Hofpausen gelten hier genauso.
(2) Nach dem Unterrichtsende vormittags und nachmittags begeben sich unsere auswärtigen Schüler zu den jeweiligen Bushaltestellen hinter der Malteserhalle und in der Stadt. Die Fahrradabstellplätze dürfen nur bei An- und Abfahrt betreten werden.
(3) Auf dem gesamten Schulgelände gilt generelles Rauchverbot - also auch auf Schulveranstaltungen am Abend oder bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
(4) Der Ein- und Ausgang beim Lehrerparkplatz und dem Verwaltungstrakt ist nur für die Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen.